"Residence Miralago (Utoring) Apt. C29", 1-Zimmer-Wohnung 64 m2 im 2. Stock. Geräumig und hell, teilweise renoviert im Jahre 2021, komfortabel und modern eingerichtet: offenes grosses Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppelbett (180 cm, Länge 200 cm), Essecke und Kabel-TV (Flachbildschirm), Radio. Ausgang zum Balkon. Offene Küche im Eingang (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, elektrische Kaffeemaschine, Kapseln für die Kaffeemaschine (Nespresso) extra). Dusche/WC. Heizung. Balkon. Balkonmöbel. Herrliche Panoramasicht auf den See, die Berge und die Landschaft. Bitte beachten: Nichtraucher-Unterkunft. NL-00003597
Piazzogna 19 km von Ascona: Moderne, komfortable Residenz "Miralago (Utoring)", umgeben von Bäumen und Wiesen. 4 Häuser in der Residenz. 39 Wohnungen in der Residenz. Oberhalb von Vira (3 km), im Bezirk Gambarogno, ruhige, sonnige, erhöhte Lage am Hang, direkt am Waldrand, 3 km vom See, in einer Sackgasse, Richtung Südosten. Zur Mitbenutzung: Liegewiese, Schwimmbad eckig beheizt (170 - 170 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 15.Apr. - 15.Okt.) mit Innentreppe und Rollladenabdeckung. Aussendusche, Terrasse, Gartenmöbel. In der Anlage: Empfang, Aufenthaltsraum, Zentralheizung, Waschmaschine (zur Mitbenutzung, extra). Zufahrt bis zum Haus zum Grundstück. Parkplatz. Lebensmittelgeschäft, Restaurant 300 m, Bushaltestelle 50 m. Minigolf 4.5 km, Wanderwege ab Haus 100 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Parco Botanico, Piazzogna 300 m, Mercato Luino IT, Mercato Ponte Tresa IT, Bellinzona Unesco-Mercato, Swissminiature, Melide, Schokomuseum, Caslano. Bekannte Seen in der Umgebung sind gut erreichbar: Lago Maggiore, Lago di Lugano, Lago di Como, Lago Orta. Wandergebiete: Gambarogno, Indemini, Monte Tamaro und Splash and SPA, Rivera, Locarno - Ascona Cardada. Die vier typischen Tessiner Häuser verfügen über einen herrlichen Rundblick über den See. Pro Wohnung ist 1 Parkplatz gratis, jeder weitere kostet CHF 35.00/Woche. Wichtig, Bitte beachten: Der Pool ist unbeaufsichtigt und die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht für Kinder muss durch die Eltern wahrgenommen werden.
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